Die Vollversammlung
Das "Parlament der Jugendverbände" im Landkreis Bad Kissingen ist die KJR-Vollversammlung. Sie ist das beschlussfassende Organ und somit das wichtigste Gremium des KJR.
Die Vollversammlung wird zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) vom KJR-Vorstand einberufen. Die zur Zeit 28 Mitgliedsverbände des KJR können ihre Delegierten (52) dorthin nach einem bestimmten Schlüssel entsenden.
Neben den "stimmberechtigten" Delegierten gibt es in den Vollversammlungen auch „beratende Mitglieder“ (=ohne Stimmrecht). Dies sind:
•gewählte Mitglieder des KJR - Vorstandes, sofern sie keine Delegierten sind
•zwei Schülersprecher/Innen aus verschiedenen Schularten
•ein kommunaler Jugendpfleger, sofern er nicht dem Kreisjugendring überstellt ist
•bis zu vier „Einzelpersönlichkeiten“, die der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind
Die Vollversammlung entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten des Jugendringes. Hier werden die jugendpolitischen Leitvorstellungen, die diversen Anträge der Mitgliedsverbände oder des Vorstands, der Haushalt mit den Zuschussrichtlinien und den Gebührenordnungen und die Arbeitsplanung des Jugendrings diskutiert und per Beschluss festgelegt. Außerdem ist die Vollversammlung auch für die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung, für die Jahresrechnung mit der Entlastung der Vorstandschaft und für die Beschlussfassung über die Aufnahme in den bzw den Ausschluss von Jugendorganisationen aus dem KJR zuständig.