• Förderung der Jugendarbeit
    Förderung der Jugendarbeit

    Wir beraten und unterstützen in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen und organisieren Veranstaltungen und Seminare für Kinder, Jugendliche und MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit.

    MEHR ERFAHREN

  • Gerätevermietung
    Gerätevermietung

    Der Kreisjugendring Bad Kissingen bzw. die Kommunalen Jugendarbeit Bad Kissingen besitzt einen Geräte- und Materialpool.

    MEHR ERFAHREN...

  • Zuschüsse für Jugendendarbeit
    Zuschüsse für Jugendendarbeit

    Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind.

    MEHR ERFAHREN...

Veranstaltungen

23. Mär. 2024
09:00 bis 18:00 Uhr
Erste Hilfe bei Kindernotfällen
31. Mai. 2024
Antragsfrist: Förderung von Jugendsportgeräten
30. Sep. 2024
Antragsfrist: Förderung von Anschaffungen und Arbeitsmaterialien

Der Kreisjugendring Bad Kissingen (KJR) ist der Dachverband und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendorganisationen im Landkreis Bad Kissingen. In erster Linie sehen wir unsere Aufgabe darin, die Interessen unserer Mitgliedsverbände in allen Belangen der Jugendarbeit zu vertreten und möglichst gute Rahmenbedingungen für Jugendarbeit in unserem Landkreis zu schaffen. Der KJR versteht sich aber auch als Sprachrohr für die Anliegen aller Kinder und Jugendlichen des Landkreises Bad Kissingen.

Der KJR sieht sich als Mittler zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen oder der Jugendorganisationen. Als Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen fördern wir die Zusammenarbeit unserer Mitgliedsorganisationen. Wir beraten und unterstützen in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen und organisieren Veranstaltungen und Seminare für Kinder, Jugendliche und MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit.

Der Landkreis Bad Kissingen stellt uns Geldmittel zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung, die wir unserem Haushaltsplan und unseren Zuschussrichtlinien entsprechend, für eigene Maßnahmen und für die Maßnahmen der Verbände vergeben. Da es sich hier um öffentliche Mittel handelt, sind wir zur Transparenz und zum sparsamen Umgang mit diesen Geldern verpflichtet.

Folgende Organe bilden den Kreisjugendring Bad Kissingen:

•Der KJR-Vorstand
•Die KJR-Vollversammlung 
•Die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften

Organigramm Vollversammlung 1b